So funktioniert's - Barzahlung (Tafelgeschäft)
6.) Vorkasse durch Überweisung
7.) Barzahlung (Tafelgeschäft)
Ab dem Mindestbestellwert von 500,-- EUR ist in Verbindung mit der Selbstabholung bestellter Ware auch eine Barzahlung möglich. Dafür müssen Sie nicht unbedingt erst ein Kundenkonto anlegen, sondern Sie wählen einfach Ihre gewünschten Artikel aus und können sofort als GAST einkaufen (mehr darüber finden Sie im Kapitel Auswahl und Warenkorb). Im ersten Bestellschritt ("Wie möchten Sie zur Kasse gehen?") klicken Sie einfach auf den Auswahlknopf Tafelgeschäft. Für die Abwicklung eines Tafelgeschäfts ist neben der Anrede nur die Angabe Ihres Nachnamens, Ihrer E-Mailadresse (für die elektronische Zustellung der Bestell- bzw. Auftragsbestätigung und der Rechnungs-PDF) sowie einer Telefonnummer, unter der wir Sie erreichen können, erforderlich (für die Terminabstimmung der Selbstabholung). Während des weiteren Bestellvorgangs wählen Sie bitte als Versandart Selbstabholung und als Zahlinformation Barzahlung aus.
Bei Tafelgeschäften mit einem Bestellwert von mehr als 15.000,-- EUR verlangen wir aus Sicherheitsgründen eine Anzahlung in Höhe von 10 Prozent des Bestellwertes, bei Tafelgeschäften über 30.000,-- EUR eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Bestellwertes. Die Bedingungen für Tafelgeschäfte mit einem Umfang von über 50.000,-- EUR werden individuell ausgehandelt.
Der Termin der Übergabe ist in jedem Fall vorher (telefonisch oder schriftlich) mit uns zu vereinbaren. Tafelgeschäfte werden an unserem Bürostandort (An der Frauenkirche 20, 4. Etage, 01067 Dresden) abgewickelt. Nachdem Sie die bestellten Artikel geprüft haben, erfolgt anschließend die Barzahlung des Rechnungsbetrages.
Noch ein Hinweis in rechtlicher Sache: Bis zu einem Warenwert von 15.000 EUR können Bargeldgeschäfte in Deutschland als so genanntes Tafelgeschäft anonym abgewickelt werden. Bei Bargeldgeschäften mit einem Wert von 15.000 EUR oder mehr innerhalb eines Tages ist allerdings eine Identifizierung des Käufers gemäß den Bestimmungen des am 13. August 2008 vom Bundestag beschlossenen Geldwäschegesetzes („Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“; insbesondere § 3, Abs. 2 und § 4, Abs. 4) erforderlich. Hierzu übergeben oder übermitteln Sie uns bitte eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses. Falls gewünscht, können wir diese Kopie natürlich auch selbst anfertigen.
9.) Versand mit Wertelogistiker
10.) Selbstabholung